Erben und Vererben für Eltern von Kindern mit Behinderung
Nikolaus Mohr

Eine frühzeitige und umfassende Beschäftigung mit der Frage, wer nach dem Tod eines Erblassers sein Vermögen erben soll, ist insbesondere für Angehörige eines behinderten Kindes von erheblicher Bedeutung. Ziel ist es dabei, das Vermögen in der Familie zu erhalten und die Zugriffsmöglichkeiten der Sozialhilfeträger auf dieses Vermögen zu vermeiden. Andererseits soll dem behinderten Kind, besonders nach dem Tod der Eltern, eine über die normale Sozialhilfe hinausgehende Lebensqualität gesichert werden, was nur möglich ist, wenn Zuwendungen erreicht werden, die nicht vom Sozialhilfeträger einbehalten werden können.
ZIEL DES VORTRAGES IST DIE DARSTELLUNG DES PROBLEMS
– Sozialamt greift auf den Erbteil des behinderten Kindes zu
DARSTELLUNG DES HANDLUNGSBEDARFS
– Verlust von erheblichen Teilen des Familienvermögens muss vermieden werden
DARSTELLUNG VON LÖSUNGSWEGEN
– Spezialtestament für Menschen mit Behinderung
Es werden die Grundzüge für entsprechende testamentarische Verfügungen (Testamentsvollstreckung, Vor- und Nacherbschaft, Erbanteil, Form) und deren rechtliche Folgen erläutert.

Nikolaus Mohr, Rechtsanwalt

Nikolaus Mohr, Rechtsanwalt
Seit 1993 berät und vertritt Herr Mohr Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige sowie deren Angehörige in sozialrechtlichen Fragen. Weitere Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit sind die erbrechtliche Beratung, insbesondere zu Fragen des Behindertentestaments, sowie das Betreuungsrecht. Als Vater eines erwachsenen Sohnes mit Williams- Beuren-Syndrom ist Herr Mohr mit der Sicherung bestehender Rechte und deren Durchsetzung für Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige vertraut und kann auf eine langjährige Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Williams-Beuren-Syndrom e. V. zurückblicken. Herr Mohr ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein e. V. (DAV) sowie in der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht und der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des DAV. 2014 hat er erfolgreich die Ausbildung zum Fachanwalt für Erbrecht abgeschlossen.
Nach dem Studium in Marburg und Tübingen, sowie der Referendarausbildung in Hamburg, war Herr Mohr von 1986 bis Juli 2012 bei verschiedenen Unternehmen als Justiziar und Geschäftsführer in leitender Stellung tätig.

Nikolaus Mohr
Rechtsanwalt, Stapelstrasse 15, 22529 Hamburg
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