EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Bundesteilhabegesetz – als weiterer Meilenstein hin zur inklusiven Gesellschaft

Das BTHG soll die Position von Menschen mit Behinderung insgesamt verbessern. Die Einführung des BTHG gliedert sich in insgesamt 4 Reformstufen. Erste Änderungen sind bereits 2017 in Kraft getreten, die vollständige Umsetzung soll bis 2023 abgeschlossen sein. Mit der dritten Reformstufe im Januar 2018 wurden die Informations- und Beratungsangebote für Menschen mit (drohenden) Behinderungen verbessert. Durch die Einführung der EUTB erhalten Ratsuchende eine kostenlose, niederschwellige Beratung, unabhängig von Leistungsträgern und -erbringern. In der Regel wird hierbei das Peer Counseling genutzt. Peer Counseling bezeichnet die Beratung auf Augenhöhe, durch Menschen mit ganz ähnlichen Erfahrungen. Seit dem 01. Januar 2020 gilt die dritte Reformstufe des BTHG. Das „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“ brachte insgesamt große Veränderungen mit sich. Bisher waren die Leistungen der Eingliederungshilfe im SGB XII, dem Recht der Sozialhilfe geregelt. Mit Inkrafttreten der dritten Reformstufe wurde die Eingliederungshilfe aus dem „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe herausgelöst und ein weiterer Schritt zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe in der Gesellschaft ermöglicht. Somit werden die Fachleistungen der Eingliederungshilfe nun klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert. Darüber hinaus wurden die Freibeträge bei Einkommen und Vermögen weiter erhöht. Das Partnereinkommen und -vermögen wird nicht mehr herangezogen. In der letzten Reformstufe, die am 01. Januar 2023 in Kraft tritt, soll der Zugang zur Eingliederungshilfe neu gestaltet werden. Der leistungsberechtigte Personenkreis soll neu definiert werden.
Im Foyer betreut die EUTB Hochsauerlandkreis einen Informationsstand während der Tagung.
Daniel Albers und sein Team freut sich auf Sie.


Daniel Albers

Daniel Albers
Sozialpädagoge
Peerberater EUTB Arnsberg

EUTB Hochsauerlandkreis – Arnsberg
Clemens-August-Straße 120
59821 Arnsberg
Nordrhein-Westfalen
Telefon: 02932 2012291 Fax: 02931 788170
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