Erben und Vererben für Eltern von Kindern mit Behinderung

Eine frühzeitige und umfassende Beschäftigung mit der Frage, wer nach dem Tod eines Erblassers sein Vermögen erben soll, ist insbesondere für Angehörige eines behinderten Kindes von erheblicher Bedeutung. Ziel ist es dabei, das Vermögen in der Familie zu erhalten und die Zugriffsmöglichkeiten der Sozialhilfeträger auf dieses Vermögen zu vermeiden. Andererseits soll dem behinderten Kind, besonders nach dem Tod der Eltern, eine über die normale Sozialhilfe hinausgehende Lebensqualität gesichert werden, was nur möglich ist, wenn Zuwendungen erreicht werden, die nicht vom Sozialhilfeträger einbehalten werden können.

ZIEL DES VORTRAGES IST DIE DARSTELLUNG DES PROBLEMS
– Sozialamt greift auf den Erbteil des behinderten Kindes zu
DARSTELLUNG DES HANDLUNGSBEDARFS
– Verlust von erheblichen Teilen des Familienvermögens muss vermieden werden
DARSTELLUNG VON LÖSUNGSWEGEN
– Spezialtestament für Menschen mit Behinderung

Es werden die Grundzüge für entsprechende testamentarische Verfügungen (Testamentsvollstreckung, Vor- und Nacherbschaft, Erbanteil, Form) und deren rechtliche Folgen erläutert.

Nikolaus Mohr

Nikolaus Mohr, Rechtsanwalt